Winfried Kaum Rechtsanwalt
GesetzesbücherGesetzesbücherGesetzesbücher

Kontakt

Vergütung

Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollte ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden entstehen neben den Kosten für den Rechtsanwalt auch Gerichtskosten, die sich nach dem Gerichtskostengesetz berechnen.

Die Höhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ist grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert. Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens bestimmt darüber, wer die Kosten zu tragen hat.

Ausnahme: In arbeitsgerichtlichen Verfahren, trägt die Kosten für die erste Instanz jede Partei selbst!
Daher empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtschutzversicherung.

Es ist auch möglich und üblich, dass zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten ein Stundenhonorar vereinbart wird.

Sofern Sie eine Rechtsschutz-
versicherung abgeschlossen haben prüfe ich für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist und insoweit die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernehmen muss.

Winfried Kaum
Rechtsanwalt

Kanzleiadresse:
Planegger Straße 9a
81241 München

Tel  089-98 24 72 91
Fax 089-98 24 73 91

E-Mail:
ra[at]ra-kaum.de

Vergütung   Haftung   Impressum/Datenschutzerklärung